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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §13 Abs2Rechtssatz
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass der Gesetzgeber mit der in § 13 Abs. 4 AsylG 2005 angeordneten Vorgangsweise, den Ausspruch über den Verlust des Aufenthaltsrechts in den verfahrensabschließenden Bescheid zu integrieren, den Fall vor Augen hatte, dass der Verlust des Aufenthaltsrechts während des laufenden behördlichen Verfahrens eintritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019200006.J02Im RIS seit
06.11.2020Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020