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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienNorm
AVG §37Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/05/0080 B 2. Juli 2020 RS 1Stammrechtssatz
Ohne konkrete Anhaltspunkte für die Unvollständigkeit der Archive sind keine weiteren behördlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens eines vermuteten Konsenses notwendig (vgl. VwGH 23.7.2013, 2013/05/0012; 29.9.2016, 2013/05/0058).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020050164.L01Im RIS seit
02.11.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020