Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §914Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/13/0098 E 9. Oktober 1991 RS 2Stammrechtssatz
Getrennt abgeschlossene Verträge sind dann als Einheit aufzufassen, wenn die Beteiligten trotz mehrerer (in einer oder mehreren Urkunden enthaltener) getrennter Verträge eine einheitliche Regelung beabsichtigen und wenn zwischen den mehreren Verträgen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (Hinweis E 22.5.1980, 714/79).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160109.L03Im RIS seit
06.11.2020Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020