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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Ein Feststellungsbescheid über die Frage der (Un-)Zulässigkeit der Ausübung einer Nebenbeschäftigung hat dann nicht mehr zu ergehen, wenn die in Rede stehende Nebenbeschäftigung ohne vorherige Abklärung ihrer Rechtmäßigkeit bereits aufgenommen wurde (vgl. VwGH 4.9.2012, 2012/12/0039; 14.10.2009, 2008/12/0182).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120035.L05Im RIS seit
02.11.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020