RS Vwgh 2020/9/7 Ra 2020/12/0035

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Veröffentlicht am 07.09.2020
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG §56
B-VG Art20 Abs1
RStDG §63 idF 2013/I/210
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17
VwRallg

Rechtssatz

Wenn nach bereits erfolgter Aufnahme der Nebenbeschäftigung die weitere Ausübung derselben mittels Weisung untersagt wird, besteht ein Feststellungsinteresse des von der Untersagungsweisung betroffenen Bediensteten sowohl hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit als auch hinsichtlich der Frage der Befolgungspflicht der Weisung (VwGH 20.11.2018, Ra 2017/12/0123; 30.5.2017, Ra 2016/12/0066).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120035.L01

Im RIS seit

02.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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