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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Wenn nach bereits erfolgter Aufnahme der Nebenbeschäftigung die weitere Ausübung derselben mittels Weisung untersagt wird, besteht ein Feststellungsinteresse des von der Untersagungsweisung betroffenen Bediensteten sowohl hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit als auch hinsichtlich der Frage der Befolgungspflicht der Weisung (VwGH 20.11.2018, Ra 2017/12/0123; 30.5.2017, Ra 2016/12/0066).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120035.L01Im RIS seit
02.11.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020