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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs4Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/20/0330 B 20. Dezember 2016 RS 1Stammrechtssatz
Der Antragsteller stützt sein Wiedereinsetzungsbegehren gemäß § 46 VwGG auf die Behauptung, die Verständigung von der Hinterlegung sei aufgrund eines Fehlers des Postboten nicht gesetzmäßig vorgenommen worden. Er macht damit im Ergebnis einen Zustellmangel (§ 17 Abs. 2 ZustG) geltend. Ein Zustellmangel bildet aber keinen Wiedereinsetzungsgrund (vgl. etwa den zu § 46 VwGG ergangenen B vom 26. Mai 2009, 2009/20/0002, sowie jüngst etwa den B vom 17. März 2015, Ra 2014/01/0134, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140230.L01Im RIS seit
06.11.2020Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020