RS Vwgh 2020/9/15 Ra 2020/16/0135

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Veröffentlicht am 15.09.2020
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §28 Abs1 Z5
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung der Bestimmungen der §§ 2 ff KVG handelt es sich nicht um Revisionspunkte, sondern um Revisionsgründe iSd § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG, welche nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können (vgl. etwa VwGH 12.6.2020, Ra 2019/15/0098; 3.4.2019, Ra 2018/15/0033; 19.4.2016, Ra 2016/01/0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160135.L02

Im RIS seit

02.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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