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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung der Bestimmungen der §§ 2 ff KVG handelt es sich nicht um Revisionspunkte, sondern um Revisionsgründe iSd § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG, welche nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können (vgl. etwa VwGH 12.6.2020, Ra 2019/15/0098; 3.4.2019, Ra 2018/15/0033; 19.4.2016, Ra 2016/01/0055).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160135.L02Im RIS seit
02.11.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020