RS Vwgh 2020/9/15 Ra 2020/16/0065

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Veröffentlicht am 15.09.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art133 Abs4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/04/0022 B 26. Februar 2014 VwSlg 18790 A/2014 RS 1

Stammrechtssatz

Beschränken sich die Ausführungen zur Zulässigkeit der Revision auf die bloße Wiedergabe der verba legalia des Art. 133 Abs. 4 B-VG, ohne eine für die vorliegende Revisionssache relevante Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu konkretisieren, ist dies unzureichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160065.L01

Im RIS seit

02.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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