Index
34 MonopoleNorm
AVG §37Rechtssatz
Wer zum Tatzeitpunkt als Lokalbetreiber, als Geräteinhaber oder als Geräteeigentümer anzusehen war, hängt von Sachverhaltsfeststellungen ab, welche das Ergebnis einer vom Verwaltungsgericht vorzunehmenden Beweiswürdigung bilden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160219.L01Im RIS seit
02.11.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020