Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 litaBeachte
Rechtssatz
Beim Geschäftsführerwechsel muss eine kontinuierliche Sicherstellung eines wirksamen Kontrollsystems gegeben sein. Der neu eintretende Geschäftsführer hat sich bei Übernahme seiner Geschäftsführerfunktion mit gebotener Eile mit den rechtlichen Risikobereichen vertraut zu machen und sich darüber zu unterrichten, ob bereits ein wirksames Kontrollsystem eingerichtet ist, um die Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG sicherzustellen (vgl. VwGH 15.9.2011, 2011/09/0127; 28.5.2008, 2008/09/0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090143.L07Im RIS seit
06.11.2020Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020