RS Vwgh 2020/9/16 Ra 2019/09/0143

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Veröffentlicht am 16.09.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1
VwGVG 2014 §38

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/09/0144
Ra 2019/09/0145

Rechtssatz

Solange der Täter bei einem ihm vorgeworfenen Ungehorsamsdelikt nicht glaubhaft gemacht hat, dass ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist, hat die Behörde (bzw. das VwG) anzunehmen, dass der Verstoß bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte vermieden werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090143.L04

Im RIS seit

06.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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