Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Rechtssatz
Die Frage, ob eine bestimmte bauliche Anlage ein "aliud" darstellt oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG; eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre (vgl. etwa VwGH 30.1.2019, Ra 2018/06/0258, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020050169.L01Im RIS seit
02.11.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020