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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Die Beurteilung der Bescheidqualität einer behördlichen Erledigung ist aus dieser selbst und nicht aus späteren Ereignissen zu gewinnen (vgl. VwGH 16.10.1989, 89/12/0094).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Einhaltung der Formvorschriften Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120033.L01Im RIS seit
02.11.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020