Norm
ABGB §129Rechtssatz
Die abstrakten Größen der bedarfsorientierten Mindestsicherung bzw des Regelbedarfs, die nach pauschalierten Sätzen den gesamten Lebensunterhalts- und Wohnbedarf des jeweils Berechtigten abdecken sollen, bilden zum konkreten Lebensunterhalts- und Wohnbedarf ein aliud und bieten daher keinen tauglichen Indikator für konkret ersparte Haushaltskosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133270Im RIS seit
02.11.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020