Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.04.2020Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67a Abs8Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 67a Abs. 8 ASVG umfasst nicht die Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften darüber, ob, wann und mit welchem Betrag die vom beauftragten Unternehmen über die weitergegebenen Bauleistungen gelegten Rechnungen bezahlt wurden.
Schlagworte
Auskunftspflicht; beauftragte Unternehmen; weitergegebene BauleistungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.041.078.6646.2019Zuletzt aktualisiert am
29.10.2020