RS Lvwg 2020/9/11 LVwG-AV-719/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

11.09.2020

Norm

WRG 1959 §9 Abs1
WRG 1959 §9 Abs2
WRG 1959 §121 Abs1
WRG 1959 §138 Abs2

Rechtssatz

Maßstab für den Umfang eines eingeräumten Wasserrechtes ist der Bewilligungsbescheid. […] Wasserbenutzungsrechte können nicht gutgläubig erworben werden.

Schlagworte

Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; Alternativauftrag; Bewilligung; eigenmächtige Neuerung; Fischteichanlage;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.719.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten