Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.09.2020Norm
WRG 1959 §9 Abs1Rechtssatz
Maßstab für den Umfang eines eingeräumten Wasserrechtes ist der Bewilligungsbescheid. […] Wasserbenutzungsrechte können nicht gutgläubig erworben werden.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; Alternativauftrag; Bewilligung; eigenmächtige Neuerung; Fischteichanlage;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.719.001.2020Zuletzt aktualisiert am
29.10.2020