TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/27 W150 2201503-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 27.07.2020
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Entscheidungsdatum

27.07.2020

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §2 Abs1 Z13
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §55
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §50
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55 Abs1
FPG §55 Abs2
FPG §55 Abs3

Spruch

W150 2201504-1/17E
W150 2201506-1/14E
W150 2201507-1/13E
W150 2201505-1/13E
W150 2201503-1/13E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. KLEIN als Einzelrichter über die Beschwerde von 1. Herrn XXXX , geb. XXXX 1970, 2. Frau XXXX , geb XXXX 1980, 3. der mj. XXXX , geb. XXXX 2008, vertreten durch den Erstbeschwerdeführer als Vater und gesetzlichen Vertreter, der 4. mj. XXXX , geb. XXXX 2011, vertreten durch den Erstbeschwerdeführer als Vater und gesetzlichen Vertreter, und 5. Der mj. XXXX , geb. XXXX 2017, vertreten durch den Erstbeschwerdeführer als Vater und gesetzlichen Vertreter, alle StA. Afghanistan, alle vertreten durch die Diakonie – Flüchtlingsdienst gemeinnützige GmbH, Steinergasse 3/12, 1170 Wien, FN 272779 x und die Volkshilfe Flüchtlings- und Migrant-Innenbetreuung GmbH, Stockhofstraße 40, 4020 Linz, FN 444937 w, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.05.2018, 1. Zahl: 1099819105-152039674, 2. Zahl: 1099820106-152039852, 3. Zahl: 1099820400-152039925, 4. Zahl: 1099820607-152039967 und 5. Zahl: 1153245905-170603335 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerden werden mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die jeweils in Punkt VI. der angefochtenen Bescheide festgesetzte Frist für die freiwillige Ausreise nunmehr mit jeweils sechs Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung festgesetzt wird.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.


Text


ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

Die Entscheidung des BVwG beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen:

Zu A)

I. Verfahrensgang:

1. Die Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“) BF1 bis BF4 traten erstmals am 21.12.2015 in Österreich nach ihrer illegalen Einreise in das Bundesgebiet in Erscheinung, stellten an diesem Tage einen Antrag auf internationalen Schutz und gaben dabei an, die im Spruche genannten Namen zu führen, an den im Spruche genannten Daten geboren und Staatsangehörige von Afghanistan zu sein. Weiters gaben sie an, der Volksgruppe der Tadschiken anzugehören, Dari und Farsi zu sprechen und schiitische Moslems zu sein. Sie legten bei der Antragstellung keine Dokumente zum Nachweis Ihrer Identität vor. Zu Ihren Fluchtgründen durch Organwalter der StP Steyr erstbefragt gab der BF1 an, dass in den letzten Monaten viele Frauen und Mädchen verschleppt und vergewaltigt worden seien. Sie hätten ihre Tochter XXXX nicht in die Schule gehen lassen, sie hätten ständig Angst um sie gehabt. Sie hätten sie nie alleine lassen können. Die BF2 bis BF4 hätten das Haus nicht mehr verlassen können. Deshalb habe er beschlossen, mit seiner Familie Afghanistan zu verlassen.

Die BF2 gab diesbezüglich an, dass in Afghanistan das Leben für Frauen sehr gefährlich sei. In der Mädchenschule sei vergiftetes Essen verteilt worden. Sie hätten oft monatelang ihr Haus nicht verlassen können. Sie und ihre beiden Töchter seien immer in Gefahr gewesen. Deswegen hätten sie Afghanistan verlassen.

2. Am  24.04.2017 wurde in Linz von der BF2 die BF5 geboren. In der Folge stellte Ihre gesetzliche Vertretung für Sie einen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei wurden keine eigenen Asylgründe angeführt.

3.1. Bei seiner niederschriftlichen Einvernahme beim BFA, Regionaldirektion OÖ, am 31.01.2018 gab der BF1 vor einem Organwalter des Bundesamtes im Wesentlichen Folgendes an:

„F. Wie heißen Sie? Was ist Ihr richtiger Name?

A. XXXX

F. Welche Sprachen sprechen Sie?

A: Dari, Farsi.

F. Warum Farsi?

A. Ich meinte Dari, Farsi ich komme aus XXXX .

F.: Verstehen Sie den Dolmetsch einwandfrei?

A.: Ja.

V: Sie werden nunmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen können. Wenn Sie während der Befragung etwas trinken möchten, geben Sie dies bekannt.

V. Auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Rechtsberater, dessen Räumlichkeit sich im selben Stock der Regionaldirektion befindet, werden Sie hingewiesen. Die Parteienverkehrszeiten der Rechtsberatung sind an der Tür der Rechtsberatung ersichtlich.

F. Wie geht es Ihnen und der Familie gesundheitlich, befinden Sie sich oder jemand aus der Familie in Therapie, Behandlung oder leiden Sie bzw. jemand aus der Familie an einer chronischen Krankheit?

A. Die Kinder sind gesund, meine Frau ist ein bisschen psychisch belastet.

F. Wer vertritt die Kinder im Verfahren?

A. Ich vertrete meine Kinder.

F. Haben Ihre Kinder eigene Fluchtgründe?

A. Meine Fluchtgründe gelten auch für meine Kinder.

F. Hat Ihre Frau eigene Fluchtgründe?

A. Nein.

F. Was machen Ihre Kinder in Österreich? (Schule, Kindergarten,…...)

A. XXXX und XXXX gehen in die Volksschule XXXX . Bestätigungen werden 09.01.2018 nachgereicht. Die Kleine ist noch zu Hause.

F. Fühlen Sie sich heute körperlich und geistig in der Lage, der gegenständlichen Einvernahme zu folgen und die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?

A. Ja.

F. Wie geht es Ihnen gesundheitlich?

A. Mir geht es gut.

F. Nehmen Sie Medikamente oder sind Sie in ärztlicher Behandlung?

A. Nein.

F: Sind Sie rechtsfreundlich vertreten?

A: Nein.

V. Wenn Sie Zeitangaben machen, machen Sie diese bitte in Ihrer Zeitrechnung (afghanischer Kalender=Sonnenkalender).

F. Kennen Sie Ihr Geburtsdatum im Sonnenkalender?

A. Ich kenne den Sonnenkalender nicht, ich weiß nur, dass ich 48 Jahre alt bin.

F. Warum nicht?

A. Ich bin Analphabet.

F. Wann und wo sind Sie geboren? (Stadt, Bezirk)

A. Datum weiß ich nicht, XXXX , Afghanistan

F. Wie alt sind Sie? (Altersfeststellung?)

A. 48 Jahre.

F. Woher wissen Sie das Geburtsdatum?

A. Meine Eltern haben mir das gesagt. Die leben noch in XXXX .

F. Sprechen Sie schon ein bisschen Deutsch?

A. Ja, ein bisschen.

F. Gehen Sie zurzeit in die Schule oder machen Sie einen Kurs?

A. Einen Alphabetisierungskurs.

F. Welcher Volksgruppe / Religion gehören Sie an?

A. Tadschik, Moslem, Schiit

F. Haben Sie jemals Reise- oder Personaldokumente besessen?

A. Nein.

F. Warum haben Sie keine Dokumente?

A. Ich hatte eine Tazkira, die ich im Meer verloren habe.

F. Wie haben Sie die Tazkira verloren?

A. Sie war in der Reisetasche, die ist im Meer.

F. Haben Sie noch irgendwelche Dokumente, die Sie noch nicht vorgelegt haben?

A. Werden bis 09.02.2018 nachgereicht.

F. Haben Sie ein Handy? (TelNr.)

A. Ja, weiß ich nicht.

F. Haben Sie in Afghanistan ein Handy gehabt?

A. Ja.

F. Haben Sie das noch?

A. Das war auch in der Reisetasche.

F. Was war noch in der Tasche?

A. Kleidung und Lebensmittel.

F. Haben Sie ein Facebook-Konto? Unter welchem Namen genau? Bitte aufschreiben.

A. Ja, ASt kann nicht schreiben.

F. Wie sind Sie im Facebook, wenn Sie nicht schreiben können?

A. Am Handy kann ich es.

F. Wo wohnen Ihre afghanischen Facebook-Freunde?

A. Ich kenne die Leute von früher in Afghanistan.

F. Über welche Schulbildung verfügen Sie?

A. Keine.

F. Können Sie lesen und schreiben?

A. Nein.

F. Welchen Beruf haben Sie erlernt?

A. Wir haben Grundstücke in XXXX , dort habe ich mit meinem Vater gearbeitet.

F. Wer arbeitet jetzt dort?

A. Mein Vater, ich hatte keine Geschwister.

F. Wann und wo haben Sie gearbeitet?

A. Vom 10. bis zu meinem 45. Lebensjahr.

F. Wie viele Geschwister hat Ihre Frau?

A. 6 Brüder und eine Schwester. Meine Frau ist meine Cousine väterlicherseits.

F. Wo sind die Geschwister?

A. 1 Schwester und 2 Brüder leben in XXXX , 4 Brüder und meine Schwiegermutter leben im Iran, XXXX .

F. Sind alle verheiratet?

A. Ja, die in Afghanistan sind verheiratet.

F. Wie viele Kinder?

A. 1 Bruder hat einen Sohn, der andere 2 Töchter. Die Schwester hat 2 Töchter und einen Sohn.

F. Die leben alle in XXXX ?

A. Ja.

F. Haben Sie im Verfahren bis dato, bei den bisherigen Befragungen, der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt?

A. Ich habe die Wahrheit gesagt, alles wurde mir korrekt rückübersetzt.

F. Sonst gab es keine Probleme?

A. Bei der Erstbefragung sagte ich dass wir geflohen sind wegen der Sicherheitslage, meine Kinder konnten nicht in die Schule gehen, ich konnte nicht alles sagen.

F. Können Sie bitte einen kurzen Lebenslauf bezüglich Ihrer Person schildern?

A. Ich bin in XXXX geboren, ich war nie in der Schule, ich habe bis zur Ausreise in der Landwirtschaft mit meinem Vater gearbeitet.

F. Geben Sie chronologisch Ihre Wohnorte an?

A. XXXX bis zu meiner Ausreise.

F. Wann genau sind Sie ausgereist?

A. Winter 2015, ich weiß das genaue Datum nicht.

F. Waren Sie schon einmal in Kabul?

A. Nein.

F. Wie lautete Ihre letzte Wohnadresse vor Ihrer Ausreise aus Afghanistan?

A. XXXX .

F. Wie groß ist Ihr Dorf?

A. 120 bis 150 Häuser.

F. Sind Sie verheiratet, haben Sie Kinder?

A. Ja, 3 Kinder.

F. Wann und wo haben Sie geheiratet?

A. In unserem Heimatdorf, vor ca. 12 Jahren.

F. Wann genau und wo?

A. Zu Hause im Frühling.

F. Wer waren Ihre Zeugen?

A. 1 Nachbar XXXX , 1 Tante XXXX

F. Wer war sonst noch dabei?

A. Meine Eltern, meine 6 Schwager, XXXX und die Schwester XXXX .

F.: Welche Angehörigen der Kernfamilie (Großeltern, Eltern, Geschwister) leben noch in Ihrer Heimat Afghanistan?

A. Eltern, 1 Schwester und zwei Brüder meiner Frau

F. Welche Verwandten leben noch in Afghanistan?

A. Keine.

F. Wovon lebt die Familie in Afghanistan? (Wovon bestreitet die Familie den Lebensunterhalt?)

A. Landwirtschaft.

F: Hat Ihre Familie noch irgendwelche Besitztümer (eigenes Haus oder Grundstücke) in Ihrem Heimatland?

A: Haus und Grundstücke, Milchkühe und ein Esel.

F. In welchem Gebiet ist das?

A. XXXX .

F. Wer wohnt jetzt in diesem Haus?

A. Meine Eltern.

F. Haben Sie Kontakt mit den Eltern?

A. Einmal im Monat mit den Eltern, ich rufe an.

F. Wissen Sie die Telefonnummer?

A. Die ist in meinem Handy gespeichert.

F. Sie können mir die Telefonnummer zukommen lassen?

A. Ja.

F. Wer sorgt in Ihrem Heimatort für Sicherheit (Regierungstruppen, Polizei, sonstige Militärs)?

A. In unserem Dorf gibt es keine Polizei, alles regelt der Dorfälteste.

F. Wann haben Sie den Entschluss gefasst, Afghanistan zu verlassen?

A: Im Herbst 2015, 2 Monate vor meiner Ausreise.

F. Warum?

A. Wegen der Feindschaft zu den Leuten die meine Frau heiraten wollten. Sie waren 4 Brüder. Ich bekam 2 Messerstiche in die linke Schulter und in den rechten Oberschenkel.

F. Gab es sonst noch einen Grund?

A. Nein, nur das.

F. Wann genau haben Sie Afghanistan verlassen?

A. Im Winter 2015. Anfang Winter.

F. Wann genau?

A. Datum weiß ich nicht.

F. Wie gelangten Sie von Ihrem Heimatdorf zur iranischen Grenze?

A. Teilweise zu Fuß und mit dem Auto.

F. Warum sind Sie aus dem Iran ausgereist?

A. Das Ziel war nicht, im Iran zu bleiben. Die Grenzen waren offen und viele Leute sind nach Österreich gereist und wir wollten auch.

F. Aber im Iran waren Sie in Sicherheit?

A. Die anderen Leute sind nach Europa gereist und wir auch.

F. Wie lange waren Sie von Afghanistan bis Österreich unterwegs?

A. Ca. 2 Monate.

F. Wie ist das möglich, wenn Sie Anfang Winter weg sind und im Dezember in Ö. waren?

A. Der Winter hat nicht begonnen.

F. Sie haben aber oben Anfang Winter gesagt?

A. Nein, habe ich nicht gesagt.

F. Sie haben es gesagt?

A. Es war nicht im Winter, der Winter hat noch nicht angefangen.

F. Wann war es?

A. Es war im Herbst.

F. Wer organisierte den Schlepper?

A. Mein Schwager XXXX .

F. Woher stammte das Geld für den Schlepper?

A. Wir hatten einen Traktor und eine Kuh.

F. Wie viel haben Sie für die Reise bezahlt?

A: 500.000 Afghani.

F. Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit Ihren Eltern?

A. Vor ca. 20 Tagen.

F: Wie würden Sie die finanzielle Situation Ihrer Familie einschätzen?

A. Es geht ihnen gut, sie haben ein Grundstück und das verpachten sie.

F. An wem ist das Grundstück verpachtet?

A. Meine Eltern sind alt, ich weiß es nicht, einer der Dorfbewohner.

F. Besteht sonst noch Kontakt zu Personen in Afghanistan?

A. Nein.

F.: Schildern Sie kurz Ihren Reiseweg.

A. Afghanistan, Iran, Türkei, Griechenland, Mazedonien, dann mit dem Zug und Bus nach Österreich.

F. Was war das ursprüngliche Ziel Ihrer Flucht?

A. Österreich.

F. Warum?

A. Unterwegs habe ich von Österreich gehört.

F. Haben Sie bereits in einem europäischen Staat um Asyl angesucht?

A. Nein.

F. Warum haben Sie nicht in Griechenland, Ungarn um Asyl angesucht?

A. Ich wollte nach Österreich, weil ich gehört habe, dass Ö. Flüchtlinge aufnimmt.

F.: Beantworten Sie die nachstehenden Fragen mit „Ja“ oder „Nein“. Sie haben später noch die Gelegenheit, sich ausführlich zu diesen Fragen zu äußern:

F.: Sind Sie vorbestraft oder waren Sie in Ihrem Heimatland inhaftiert oder hatten Sie Probleme mit den Behörden in der Heimat?

A.: Dreimal nein.

F.: Bestehen gegen Sie aktuelle staatliche Fahndungsmaßnahmen wie Haftbefehl, Strafanzeige, Steckbrief, etc?

A.: Nein.

F.: Sind oder waren Sie politisch tätig?

A.: Nein.

F.: Sind oder waren Sie Mitglied einer politischen Partei?

A.: Nein.

F.: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihres Religionsbekenntnisses bzw. Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit irgendwelche Probleme?

A.: Nein.

F.: Hatten Sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte etc.)?

A. Ja.

F.: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen aktiv teil?

A.: Nein.

F. Welche Probleme gab es mit Privat Personen? Ist das auch der Fluchtgrund?

A. Ja wegen meiner Frau.

F.: Schildern Sie die Gründe, warum Sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, detailliert, von sich aus, vollständig und wahrheitsgemäß.

Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden, und die Personen, die daran beteiligt waren.

A.: Meine Frau war ihren Cousin väterlicherseits versprochen. Ihr Cousin XXXX hat später eine andere Frau geheiratet und zusätzlich wollte er noch meine Frau heiraten. Meine Frau wollte mit ihm nichts zu tun haben. Dann schickte ich meine Eltern um ihre Hand zu bitten. Als ich sie geheiratet habe, wurden die Cousins meiner Frau zu meinen Feinden. Ich und meine Frau haben aus freiem Willen geheiratet, ihre Cousins waren dagegen. Eines Abends, es war gegen 10:00 Uhr, als die 4 Brüder in mein Haus einstürmten und mich schlugen. Sie haben mich mit einem Messer verletzt und auch mein Geschlechtsorgan mit einem Tritt verletzt. Wenn ich dort geblieben wäre hätten Sie mich umgebracht. Ich bin dann aufgrund dieser Feindschaft geflüchtet.

F.: Gibt es noch andere Gründe, warum Sie Afghanistan verlassen haben?

A. Nein.

F. Wissen Sie noch was Sie bei der Ersteinvernahme sagten?

A. Ja, ich sagte wegen meiner Kinder und meiner Frau, ihr Leben war in Gefahr.

F. Von Ihrer Frau haben Sie nichts erzählt?

A. Ich habe die Wahrheit gesagt, ich habe auch über meine Frau angegeben, dass ihr Leben in Gefahr war.

F.: Was würde Sie konkret erwarten, wenn Sie jetzt nach Afghanistan zurückkehren müssten?

A.: Meine Feinde würden mich umbringen, wenn ich dort leben könnte, würde ich nicht hergekommen sein.

F.: Haben Sie irgendwo, wegen des Problems mit dem Haus, um Hilfe angesucht, bei den Behörden Ihres Herkunftsstaates oder bei nationalen oder internationalen Organisationen?

A. Ich war beim Dorfältesten, er konnte mir aber nicht helfen, sie waren 4 Brüder und mächtig und gewalttätig.

F. Namen der Brüder?

A. XXXX , Vater XXXX .

F. Wann war der Vorfall mit den Brüdern?

A. Gegen 22:00 Uhr am Abend, vor ca. 5 Jahren, und es gab 2 Vorfälle.

F. Wann waren die Vorfälle genau? (Datum)

A. Der erste Vorfall war vor 5 Jahren der zweite vor 4 Jahren.

F. Wann genau?

A. Ich weiß es nicht mehr. Ich wurde an der Schulter, im Oberschenkel und im Genitalbereich verletzt und 2-mal operiert.

F. Wie lange sind Sie verheiratet?

A. Seit 12 Jahren?

F. Wann ist Ihr erstes Kind geboren?

A. Vor 10 Jahren, vor 6 Jahren das zweite.

F. Wann wurde Ihre Frau Ihrem Cousin versprochen?

A. Als Kind vom Vater.

F. Aber der Vater hat Ihrer Hochzeit zugestimmt?

A. Der Vater war verstorben.

F. Wann hat der Cousin XXXX geheiratet?

A. Ich weiß es nicht, aber er hat 2 Kinder.

F. Wann genau?

A. Vor ca. 14 Jahren.

F. Gab es sonst noch Probleme Vorfälle?

A. Nein, es gab keine weiteren Probleme.

F. Wurden Ihre Frau oder Kinder persönlich bedroht?

A. Ja, sie haben auch meine Frau geschlagen.

F. Wann war das?

A. Das waren die 2 Vorfälle.

F. Wann genau waren die 2 Vorfälle?

A. Ich kann nur sagen, dass ein Vorfall vor 5 Jahren war und einer vor 4 Jahren, genau kann ich mich nicht erinnern.

F. In welchem Zimmer wurden Sie und Ihre Frau geschlagen?

A. Im Wohnzimmer.

F. Wie sind die Cousins hereingekommen?

A. Sie haben mit den Füßen getreten und ich habe die Tür geöffnet.

F. Beim zweiten Vorfall?

A. Ich war mit meiner Frau im Hof, sie haben geklopft und sie sind über die Mauer gesprungen.

F. Ihre Frau war dabei?

A. Ja.

F. Wer hat Sie beim ersten Vorfall mit dem Messer verletzt?

A. Einer der 4 Brüder, XXXX .

F. Was haben die anderen gemacht?

A. Nur der XXXX hat mich geschlagen.

F. Die anderen 3?

A. Einer ist draußen gestanden, einer war im Hof einer war bei der Tür.

F. Wer war draußen?

A. Es war dunkel, ich kann mich nicht erinnern.

F. Wer war bei der Tür?

A. Einer von den 3 Brüdern. Sie haben mich viel geschlagen.

F. Was war mit Ihrer Frau beim ersten Vorfall?

A. Der XXXX hat meine Frau geschlagen, sie verlor die vorderen Zähne.

F. Warum haben Sie Ihrer Frau nicht geholfen?

A. Ich war verletzt und bewusstlos.

F. Was war beim zweiten Vorfall?

A. Sie haben mich 2-mal in den Genitalbereich getreten, der XXXX wollte mit einem Messer meine Frau verletzen, das Messer ist aber nicht tief eingedrungen.

F. Sonst noch etwas?

A. Nein.

F. Warum haben die Cousins nicht schon vorher etwas unternommen?

A. Sie hatten keine Gelegenheit dazu, jetzt hatten sie die Gelegenheit.

F. Vor diesen Vorfällen gab es keine Vorfälle?

A. Sie haben nur geschimpft und wir haben nicht zurückgeschimpft.

F. Wo waren die Kinder beim 2. Vorfall?

A. Geschlafen es war 22:00 Uhr.

F. Wann war der erste Vorfall?

A. Die Kinder haben geschlafen, es war 21:00 Uhr.

F. Die Kinder sind nicht aufgewacht?

A. Sie sind dann später aufgewacht.

F.: Haben Sie sonst noch Verwandte/sonstige Bezugspersonen in Österreich?

A. Nein.

F. Welche sozialen Kontakte haben Sie bereits zur österreichischen Gesellschaft

aufgebaut?

A. Schulfreundinnen von meiner Tochter, die Familie kommt zu uns und nehmen meine Tochter zu sich.

F. Engagier(t)en Sie sich ehrenamtlich, und haben Sie eine Bestätigung für diese ehrenamtliche Arbeit?

A. Ja bei der Gemeinde, Bestätigung wird nachgereicht.

F: Sind Sie in einem Verein aktiv tätig? Wenn ja, wo und wie lange? Ist die Vorlage einer Bestätigung möglich?

A: Nein.

F. Wovon leben Sie bzw. wie bestreiten Sie hier in Österreich Ihren Lebensunterhalt?

A. Grundversorgung.

F: Haben Sie sich um Arbeit in Österreich bemüht? Ist die Vorlage einer Bestätigung möglich?

A: Nein.

F: Haben Sie Deutschkurse besucht bzw. positive Prüfungen abgelegt?

A: Alphabetisierungskurs, keine Prüfung.

F. Warum keine Prüfung A1 oder A2?

A. Ich bin Analphabet.

F: Haben Sie in Österreich eine Schule besucht bzw. eine Ausbildung genossen? Wenn ja, welche und wie lange?

A: Nein.

F. Wie sah Ihr Sozialleben in Afghanistan aus?

A. Wir hatten Kontakt zu allen Leuten im Dorf.

F. Was wollen Sie einmal in Österreich arbeiten?

A. Ich nehme jede Arbeit an.

F. Was bedeutet für Sie Asyl?

A. In einem guten Land zu leben und arbeiten. Meiner Familie geht es hier sehr gut. Ich bin wegen der Arbeit hierhergekommen, ich möchte arbeiten.

F. Warum haben Sie noch nicht gearbeitet?

A. Ich darf nicht, ich habe keine Arbeitsbewilligung.

F. Das stimmt nicht?

A. Der Heimleiter hat das gesagt.

F. Was erwarten Sie sich in Österreich?

A. Ich möchte in Ruhe leben.

F: Sind Sie je von einer gerichtlichen Untersuchung als Zeuge oder Opfer oder einem zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsverfahren oder einer (einstweiligen) gerichtlichen Verfügung in Österreich betroffen gewesen?

A. Nein.

F: Wenn seitens des BFA eine Rückkehrentscheidung (ev. mit Einreiseverbot) erlassen wird, besteht ein Interesse an freiwilliger Ausreise?

A: Nein.

F.: Haben Sie sämtliche Gründe, die Sie veranlasst haben, Afghanistan zu verlassen, vollständig geschildert?

A.: Ja.

F.: Wurde Ihnen ausreichend Zeit eingeräumt, Ihre Probleme vollständig und so ausführlich, wie Sie es wollten, zu schildern?

A.: Ja.

F.: Wollen Sie noch etwas angeben, was Ihnen besonders wichtig erscheint?

A.: Nein.

F.: Sind Sie, falls notwendig, mit amtswegigen Erhebungen vor Ort unter Wahrung Ihrer Anonymität, eventuell unter Beiziehung der Österreichischen Botschaft und eines Vertrauensanwaltes/einer Vertrauensperson, einverstanden?

A.: Ja.

F. Die Länderinformationsblätter zu Afghanistan liegen bei der ho. Behörde auf. Diese behandeln die Lage in Afghanistan, unter anderem unter Einbeziehung der Sicherheitslage in ganz Afghanistan und auch Ihrer Herkunftsprovinz, der Versorgungslage, aktueller Vorfälle usw.

Sie haben das Recht diese Länderinformationsblätter bei der Behörde jetzt einzusehen, Stellung zu nehmen oder eine schriftliche Ausfertigung der Länderinformationsblätter zwecks Stellungnahme, Frist 2 Wochen, zu verlangen.

Sind Sie an den Länderinformationsblättern interessiert, oder wollen Sie nun eine Stellungnahme zu diesen landeskundlichen Feststellungen abgeben?

A. Nein, ich verzichte auf eine Stellungnahme.

Es wird rückübersetzt. Ast wird aufgefordert, genau aufzupassen und sofort bekanntzugeben, wenn etwas nicht korrekt sein sollte bzw. noch etwas zu ergänzen ist.

Nach erfolgter Rückübersetzung gibt ASt an, dass alles richtig und vollständig ist und alles richtig wiedergegeben wurde.

F.: Haben Sie den Dolmetscher während der g e s a m t e n Einvernahme einwandfrei verstanden?

A.: Ja.

F.: Hat der Dolmetscher das rückübersetzt, was Sie gesagt haben?

A.: Ja.“

3.2. Bei ihrer niederschriftlichen Einvernahme beim BFA, Regionaldirektion OÖ, am 31.01.2018 gab die BF2 vor einem Organwalter des Bundesamtes im Wesentlichen Folgendes an:

„F. Welche Sprachen sprechen Sie?

A: Dari, Farsi.

F.: Verstehen Sie den Dolmetsch einwandfrei?

A.: Ja.

V: Sie werden nunmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen können. Wenn Sie während der Befragung etwas trinken möchten, geben Sie dies bekannt.

V. Auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Rechtsberater, dessen Räumlichkeit sich im selben Stock der Regionaldirektion befindet, werden Sie hingewiesen. Die Parteienverkehrszeiten der Rechtsberatung sind an der Tür der Rechtsberatung ersichtlich.

F. Wie geht es Ihnen und der Familie gesundheitlich, befinden Sie sich oder jemand aus der Familie in Therapie, Behandlung oder leiden Sie bzw. jemand aus der Familie an einer chronischen Krankheit?

A. Es geht uns allen gut.

F. Wer vertritt die Kinder im Verfahren?

A. Mein Mann.

F. Haben Ihre Kinder eigene Fluchtgründe?

A. Sie haben keine eigenen Gründe.

F. Was machen Ihre Kinder in Österreich? (Schule, Kindergarten,…...)

A. XXXX und XXXX gehen in die Volksschule XXXX . Bestätigungen werden 09.01.2018 nachgereicht. Die Kleine ist noch zu Hause.

F. Fühlen Sie sich heute körperlich und geistig in der Lage, der gegenständlichen Einvernahme zu folgen und die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?

A. Ja. Ich mache mir Sorgen, ich habe psychische Probleme. Ich war in Behandlung, Arztbriefe im Akt.

F. Wie geht es Ihnen gesundheitlich?

A. Mir geht es gut.

F. Nehmen Sie Medikamente oder sind Sie in ärztlicher Behandlung?

A. Ich nehme eine halbe Tablette zur Beruhigung. Ich weiß nicht, wie sie heißen.

F. Waren Sie in Afghanistan auch in Behandlung?

A. ich hatte psychische Probleme, ich konnte nicht zum Arzt gehen weil ich Angst hatte.

F. Waren Sie nie beim Arzt?

A. Nein.

F. Hat es einen Arzt gegeben in Ihrer Nähe?

A. Es gab eine Klinik im Dorf, XXXX .

F. Ist das in der Nähe von XXXX ?

A. Ca. 15 Minuten zu Fuß.

F. Waren Sie nie wegen anderer Probleme oder Krankheiten beim Arzt?

A. Ich war noch nie bei einem Arzt.

F. Sind Sie zuckerkrank?

A. Während der Schwangerschaft, jetzt habe ich keine Probleme mit dem Zucker.

F: Sind Sie rechtsfreundlich vertreten?

A: Nein.

V. Wenn Sie Zeitangaben machen, machen Sie diese bitte in Ihrer Zeitrechnung (afghanischer Kalender=Sonnenkalender).

F. Kennen Sie Ihr Geburtsdatum im Sonnenkalender?

A. Nein.

F. Warum nicht?

A. Ich bin Analphabetin und war nie in einer Schule.

F. Wann und wo sind Sie geboren? (Stadt, Bezirk)

A. Datum weiß ich nicht, in XXXX Dorf XXXX , Afghanistan

F. Wie alt sind Sie? (Altersfeststellung?)

A. 38 Jahre.

F. Woher wissen Sie das Geburtsdatum?

A. Von den Eltern.

F. Sprechen Sie schon ein bisschen Deutsch?

A. Ja, ein bisschen.

F. Gehen Sie zurzeit in die Schule oder machen Sie einen Kurs?

A. Nein.

F. Welcher Volksgruppe / Religion gehören Sie an?

A. Tadschikin, Moslemin, Schiitin

F. Haben Sie jemals Reise- oder Personaldokumente besessen?

A. Nein.

F. Warum haben Sie keine Dokumente?

A. Ich hatte nie welche.

F. Haben Sie noch irgendwelche Dokumente, die Sie noch nicht vorgelegt haben?

A. Werden bis 09.02.2018 nachgereicht.

F. Haben Sie ein Handy? (TelNr.)

A. Nein, nur mein Mann hat eines.

F. Haben Sie ein Facebook-Konto? Unter welchem Namen genau? Bitte aufschreiben.

A. Nein.

F. Über welche Schulbildung verfügen Sie?

A. Keine.

F. Können Sie lesen und schreiben?

A. Nein.

F. Welchen Beruf haben Sie erlernt?

A. Keinen.

F. Haben Sie jemals gearbeitet?

A. Ich war immer Hausfrau.

F. Wann und wo?

A. Zu Hause bis zur Ausreise.

F. Wann war die Ausreise aus Afghanistan?

A. Ich weiß es nicht.

F. Ungefähr, Sommer, Winter?

A. Anfang Winter.

F. In welchen Monat fängt der Winter in Afghanistan an?

A. Ich weiß es nicht.

F. Wann fängt der Sommer an?

A. Ich habe keine Ahnung.

F. Haben Sie im Verfahren bis dato, bei den bisherigen Befragungen, der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt?

A. Ich habe die Wahrheit gesagt, alles wurde mir korrekt rückübersetzt.

F: Was haben Sie damals (EB) zum Fluchtgrund angegeben?

A. Wir sind wegen der Zukunft unserer Kinder hierhergekommen, es gab keine Sicherheit und es gab Probleme.

F. Welche Probleme?

A. Meine Kinder konnten nicht in die Schule gehen, ich habe sie in eine Moschee geschickt, dass sie dort etwas lernen, eines Tages kamen sie nach Hause und sie sagten, dass Unbekannte den Koran verbrannten. Nächsten Tag haben Sie gesehen, dass alles verbrannt war.

F. Gab es sonst noch Probleme?

A. Ich war meinem Cousin versprochen, da gab es ein Problem.

F. F. Gab es sonst noch Probleme?

A. Nein.

F. Können Sie bitte einen kurzen Lebenslauf bezüglich Ihrer Person schildern?

A. Ich bin in XXXX geboren. Ich ging nie in die Schule. Ich war immer zu Hause bis zur Ausreise.

F: Wer hat für Ihren Lebensunterhalt gesorgt?

A. Mein Vater, später mein Mann.

F. Wie lange hat Ihr Vater für Sie gesorgt?

A. Als ich 24 Jahre alt war, bis zur Hochzeit, dann bin ich zu meinem Mann gezogen.

F. Wann haben Sie geheiratet?

A. Im Sommer vor 12 Jahren.

F. Wer waren Ihre Zeugen?

A. Ich glaube es gab keine Zeugen, nur der Imam XXXX .

F. Wer war sonst noch dabei?

A. Meine Mutter, meine Schwiegereltern, sonst niemand.

F. Geben Sie chronologisch Ihre Wohnorte an?

A. Ich war immer im Dorf.

F. Waren Sie schon einmal in Kabul?

A. Nein.

F. Wie lautete Ihre letzte Wohnadresse vor Ihrer Ausreise aus Afghanistan?

A. XXXX .

F. Wie groß ist Ihr Dorf?

A. Ungefähr 100 Häuser.

F. Sind Sie verheiratet, haben Sie Kinder?

A. Ja, 3 Töchter.

F.: Welche Angehörigen der Kernfamilie (Großeltern, Eltern, Geschwister) leben noch in Ihrer Heimat Afghanistan?

A. Mutter, meine 6 Brüder und eine Schwester und 4 Cousins.

F. Wo wohnen die 6 Brüder?

A. Bei meiner Mutter und sind nicht verheiratet.

F. Bei Ihrer Mutter im Haus?

A. Ja.

F. Wo ist Ihr Vater?

A. Er ist gestorben.

F. Wann?

A. Vor 17 Jahren, nachgefragt wann: im Winter.

F.: Welche Angehörigen der Familie Ihres Mannes(Großeltern, Eltern, Geschwister) leben noch in Ihrer Heimat Afghanistan?

A. Mutter und Vater.

F. Sonst niemand?

A. Nein.

F. Welche Verwandten leben noch in Afghanistan?

A. 4 Cousins.

F. Wovon lebt die Familie in Afghanistan? (Wovon bestreitet die Familie den Lebensunterhalt?)

A. Landwirtschaft.

F: Hat Ihre Familie noch irgendwelche Besitztümer (eigenes Haus oder Grundstücke) in Ihrem Heimatland?

A: Elternhaus und landwirtschaftliche Gründe.

F. Wie groß sind die Gründe?

A. Weiß ich nicht.

F. In welchem Gebiet ist das?

A. XXXX .

F. Wer wohnt jetzt im Elternhaus?

A. Eltern, 6 Brüder: XXXX und die 4 Cousins: XXXX

F. Wo wohnen die 4 Cousins?

A. Unser Haus ist ein Doppelhaus, sie wohnen dort und unsere Familie wohnt auch dort.

F. Seit wann wohnen die Cousins dort?

A. Immer schon dort, das ist ihr Elternhaus.

F. Das ist auch Ihr Elternhaus?

A. Ja.

F. Wer sorgt in Ihrem Heimatort für Sicherheit (Regierungstruppen, Polizei, sonstige Militärs)?

A. Unser Dorfältester XXXX .

F. Wann haben Sie den Entschluss gefasst, Afghanistan zu verlassen?

A: Ein Monat vor der Ausreise.

F. Wann war das?

A. Ich weiß es nicht.

F. Warum?

A. Mein Cousin väterlicherseits wollte mich heiraten, ich hatte Probleme und wurde belästigt, ich und mein Mann wurden geschlagen, ich habe mit meinem Bruder gesprochen und er organisierte den Schlepper.

F. Wann genau haben Sie Afghanistan verlassen?

A. Ich weiß es nicht.

F. Wie gelangten Sie von Ihrem Heimatdorf zur iranischen Grenze?

A. Teilweise zu Fuß und mit dem Auto.

F. Warum sind Sie aus dem Iran ausgereist?

A. Wir haben in Oromya andere Leute gesehen und dann sind wir mitgereist in die Türkei. Dort blieben wir einige Zeit und dann sind wir mit dem Boot nach Griechenland. Die Grenzen waren offen wir konnten ohne Probleme weiterreisen.

F. Sie waren aber im Iran schon in Sicherheit?

A. Im Iran musste man auch Papiere haben, die Kinder müssen in die Schule gehen, man muss sich eine Arbeit suchen.

F. Das müssen Sie in Österreich nicht?

A. Ich bin wegen meiner Kinder hierhergekommen.

F. Wie lange waren Sie von Afghanistan bis Österreich unterwegs?

A. Ca. 2 Monate.

F. Woher stammte das Geld für den Schlepper?

A. Wir hatten einen Traktor und zwei Kühe. Mein Bruder hat alles verkauft.

F. Wie viel haben Sie für die Reise bezahlt?

A: 5000 Afghani

F. Wer hat Ihnen das gesagt?

A. Mein Bruder XXXX , der hat den Schlepper organisiert.

F. Haben Sie noch Kontakt mit Ihren Familienangehörigen?

A. Ja.

F. Mit wem?

A. Mit meiner Mutter einmal pro Woche. Sie wurde in den Iran zur Behandlung gebracht, sie hat Krebs.

F. Wann hatten Sie zuletzt Kontakt?

A. Letzten Freitag.

F: Wie würden Sie die finanzielle Situation Ihrer Familie einschätzen?

A. Mittelmäßig.

F. Aber Ihre Mutter wird im Iran behandelt, das kostet doch einiges?

A. Für die Behandlung haben sie das Geld.

F. Besteht sonst noch Kontakt zu Personen in Afghanistan?

A. Nein.

F. Warum haben Sie keinen Kontakt zu Verwandten?

A. Die Brüder haben kein Handy.

F. Haben Sie einen Kontakt zu Schwiegereltern? Wie oft?

A. Ja. Alle 2 Wochen einmal.

F. Haben die ein Telefon? Wissen Sie die Nummer?

A. Ja. Nein.

F. Was war das ursprüngliche Ziel Ihrer Flucht?

A. Iran.

F. Wie lange waren Sie im Iran?

A. 5 bis 6 Tage.

F Sie sind nur durchgefahren?

A. Ja.

F. Haben Sie bereits in einem europäischen Staat um Asyl angesucht?

A. Nein.

F. Warum haben Sie nicht in Griechenland, Ungarn um Asyl angesucht?

A. Unterwegs haben uns die Leute gesagt dass Österreich Flüchtlinge aufnimmt.

F.: Beantworten Sie die nachstehenden Fragen mit „Ja“ oder „Nein“. Sie haben später noch die Gelegenheit, sich ausführlich zu diesen Fragen zu äußern:

F.: Sind Sie vorbestraft oder waren Sie in Ihrem Heimatland inhaftiert oder hatten Sie Probleme mit den Behörden in der Heimat?

A.: Dreimal nein.

F.: Bestehen gegen Sie aktuelle staatliche Fahndungsmaßnahmen wie Haftbefehl, Strafanzeige, Steckbrief, etc?

A.: Nein.

F.: Sind oder waren Sie politisch tätig?

A.: Nein.

F.: Sind oder waren Sie Mitglied einer politischen Partei?

A.: Nein.

F.: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihres Religionsbekenntnisses bzw. Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit irgendwelche Probleme?

A.: Nein.

F.: Hatten Sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte etc.)?

A. Ja, mit meinen Cousins.

F.: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen aktiv teil?

A.: Nein.

F.: Schildern Sie die Gründe, warum Sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, detailliert, von sich aus, vollständig und wahrheitsgemäß.

Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden, und die Personen, die daran beteiligt waren.

A.: Meine Cousins haben mir Probleme gemacht. Ich bin wegen meiner Kinder hierhergekommen, sie konnten nicht in die Schule gehen und sich frei bewegen. Ich wollte nicht, dass meine Kinder auch wie ich Analphabet bleiben. Ich wollte, dass sie im Iran in die Schule gehen. Der Schlepper brachte uns in die Stadt Uromya und dort haben wir gesehen, dass andere Leute in die Türkei weiterreisen. Dann sind wir auch weitergereist.

F. Sonst noch etwas?

A. Die Cousins bedrohten uns mit dem Tod. Hier sind meine Töchter frei und können in die Schule gehen.

F.: Gibt es noch andere Gründe, warum Sie Afghanistan verlassen haben?

A. Nein.

F. Wurden Sie persönlich bedroht?

A. Ja, mein Cousin hat mich geschlagen und mit dem Messer verletzt.

F. Wurden Ihre Kinder bedroht?

A. Ja.

F. Wie wurden die Kinder bedroht?

A. Einmal um Mitternacht um 24:00 Uhr ist der XXXX zu uns gekommen, er sagte, dass er uns alle umbringt, weil ich seine Ehre befleckt habe.

F. Noch einmal, wie wurden die Kinder bedroht?

A. Der XXXX , als er bei uns im Zimmer war, beschimpfte uns, wir diskutierten, meine Tochter ist aufgewacht, er richtete ein Messer gegen sie und sagte, dass er sie umbringt. Ich sagte zu ihm, dass ich der Feind bin, er sagte, alles was von mir stammt ist ein Feind und er wird alle umbringen.

F. Wann war das genau? Datum?

A. 5 bis 6 Monate vor unserer Ausreise.

F. Sommer, Winter?

A. Anfang Winter

F. Wer war aller dabei?

A. 2 Unbekannte, die hinter der Haustüre standen. Sie sagten zum XXXX , dass er uns umbringen soll und schnell weg geht.

F. Haben Sie die Unbekannten gekannt?

A. Nein.

F. Sie kannten die Stimmen nicht?

A. Nein.

F. Gab es sonst noch einen Vorfall?

A. Das war der einzige Vorfall, aber ich wurde täglich beschimpft.

F. Gab es sonst noch etwas?

A. Ich hatte Angst und konnte meine Mutter und meine Brüder nicht besuchen, weil sie im selben Haus wohnten.

F. Gab es sonst noch etwas?

A. Nein.

F.: Was würde Sie konkret erwarten, wenn Sie jetzt nach Afghanistan zurückkehren müssten?

A.: Er würde mich zerstückeln und meinen Mann und die Kinder umbringen.

F. Erklären Sie mir wie XXXX , Sie in Kabul finden soll?

A. Er würde mich finden, er ist überall unterwegs.

F. Wie?

A. Ein Bekannter wird uns sehen und XXXX informieren.

F.: Haben Sie irgendwo, wegen des Problems mit dem Haus, um Hilfe angesucht, bei den Behörden Ihres Herkunftsstaates oder bei nationalen oder internationalen Organisationen?

A. Wir haben es dem Dorfältesten gesagt, er konnte nichts machen.

F.: Haben Sie sonst noch Verwandte/sonstige Bezugspersonen in Österreich?

A. Nein.

F. Welche sozialen Kontakte haben Sie bereits zur österreichischen Gesellschaft

aufgebaut?

A. Mit dem Deutschlehrer meines Mannes haben wir Kontakt. Eine Nachbarin kommt hin und wieder zu uns.

F. Wie heißt die Nachbarin?

A. Sie hat einen schönen Namen, er fällt mir nicht ein.

F. Engagier(t)en Sie sich ehrenamtlich, und haben Sie eine Bestätigung für diese ehrenamtliche Arbeit?

A. Nein.

F: Sind Sie in einem Verein aktiv tätig? Wenn ja, wo und wie lange? Ist die Vorlage einer Bestätigung möglich?

A: Nein.

F. Wovon leben Sie bzw. wie bestreiten Sie hier in Ös

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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