RS Vwgh 2019/9/30 Ra 2019/01/0312

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Veröffentlicht am 30.09.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Melderecht

Norm

AVG §56
MeldeG 1991 §1 Abs3
MeldeG 1991 §1 Abs4

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/01/0313

Rechtssatz

Sollten sich in Einzelfällen Zweifel daran ergeben, welcher melderechtlichen Kategorie (Wohnung oder Beherbergungsbetrieb) eine bestimmte Unterkunftsstätte zugehört, so hat die Meldebehörde dies auf Antrag oder von Amts wegen mit Bescheid festzustellen (vgl. Grosinger/Szirba, Das österreichische Melderecht, 6. Auflage (2002), Anm. 3 zu § 1 Abs. 3 MeldeG, mit Hinweis auf Rechtsprechung des VfGH).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019010312.L03

Im RIS seit

28.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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