Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Beachte
Rechtssatz
Sollten sich in Einzelfällen Zweifel daran ergeben, welcher melderechtlichen Kategorie (Wohnung oder Beherbergungsbetrieb) eine bestimmte Unterkunftsstätte zugehört, so hat die Meldebehörde dies auf Antrag oder von Amts wegen mit Bescheid festzustellen (vgl. Grosinger/Szirba, Das österreichische Melderecht, 6. Auflage (2002), Anm. 3 zu § 1 Abs. 3 MeldeG, mit Hinweis auf Rechtsprechung des VfGH).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019010312.L03Im RIS seit
28.10.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020