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Wege- und StraßenrechtNorm
BStG 1971 §4 Abs1Rechtssatz
Wurde eine Trasse durch Verordnung festgelegt kann - bei verfassungsrechtlicher Unbedenklichkeit dieser Verordnung - im Enteignungsverfahren nicht zu Recht eine andere Trasse verlangt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985060173.X01Im RIS seit
21.10.2020Zuletzt aktualisiert am
21.10.2020