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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung von Anträgen auf internationalen Schutz und Anordnung der Außerlandesbringung einer Mutter und ihrer zwei minderjährigen Kinder nach Griechenland mangels ausreichender Auseinandersetzung mit der dortigen VersorgungssituationRechtssatz
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei den beschwerdeführenden Parteien um besonders schutzbedürftige Personen (alleinerziehende Frau mit zwei Kindern im Alter von acht und fünf Jahren) handelt, hat sich das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung über die Rückkehr im vorliegenden Fall mit der Gewährleistung der grundlegenden Existenzsicherung in Griechenland, insbesondere der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer geeigneten Unterkunft, unzureichend auseinandergesetzt. Der pauschale Verweis darauf, dass die beschwerdeführenden Parteien in Griechenland drei Jahre lang gelebt hätten, wird der Situation der beschwerdeführenden Parteien - vor allem angesichts des diesbezüglichen Vorbringens der Erstbeschwerdeführerin bei ihrer Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl - nicht gerecht. Die Annahme, die beschwerdeführenden Parteien könnten diesbezüglich auch auf Hilfsangebote von Nichtregierungsorganisationen zurückgreifen, ist zudem mit den zitierten Länderberichten so nicht in Einklang zu bringen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Entscheidungsbegründung, KinderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:E670.2020Zuletzt aktualisiert am
20.10.2020