RS Vwgh 2020/9/2 Ra 2020/01/0241

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.2020
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
FlKonv Art1 AbschnA Z2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/20/0186 B 7. Mai 2018 RS 1

Stammrechtssatz

In Bezug auf die asylrechtliche Relevanz einer Konversion zum Christentum ist entscheidend, ob der Fremde bei weiterer Ausübung seines (behaupteten) inneren Entschlusses, nach dem christlichen Glauben zu leben, im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müsste, aus diesem Grund mit die Intensität von Verfolgung erreichenden Sanktionen belegt zu werden (vgl. VwGH 23.6.2015, Ra 2014/01/0210, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010241.L01

Im RIS seit

20.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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