RS Vwgh 2020/9/14 Ra 2018/06/0195

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Veröffentlicht am 14.09.2020
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Index

L80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1
GdPlanungsG Krnt 1995 §5 Abs5
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/06/0196

Rechtssatz

Ein identer Bauantrag während der Anhängigkeit des früher gestellten, noch nicht rechtskräftig erledigten ersten Antrags wäre zurückzuweisen gewesen (VwGH 4.7.2019, Ra 2017/06/0210). Weder die Baubehörden noch das LVwG haben entsprechende Feststellungen getroffen, ob es sich beim vorliegenden Antrag um ein geändertes Bauvorhaben handelt oder ob dieser Antrag wegen Identität der Sache zurückzuweisen gewesen wäre. Dass geänderte Betriebskonzepte vorgelegt worden sind, ist jedenfalls für sich allein für eine derartige Beurteilung nicht ausreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018060195.L01

Im RIS seit

22.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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