RS OGH 2020/9/23 4R125/20v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.2020
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Norm

ZPO §43 Abs1

Rechtssatz

Fahrtkosten einer Partei gehören nicht zu den in § 43 Abs 1 dritter Satz ZPO taxativ aufgezählten Barauslagen; sie unterliegen daher der Quotenkompensation des § 43 Abs 1 erster Satz ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2020:RI0100077

Im RIS seit

19.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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