RS Vwgh 1978/2/2 2485/76

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Veröffentlicht am 02.02.1978
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs4
StVO 1960 §19 Abs7
StVO 1960 §99 Abs3 lita

Rechtssatz

Nach § 19 Abs 7 StVO (....unvermitteltes Nötigen zum Bremsen eines Kfz) kommt es auf die Höhe der Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge nicht an. (Es trifft daher nicht zu, dass der Sachverhalt, wenn das unvermittelte Abbremsen durch das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers veranlasst wurde, rechtlich nur dann beurteilt werden könnte, wenn die Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge festgestellt und die Bremsverzögerung rechnerisch ermittelt wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976002485.X02

Im RIS seit

16.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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