RS Vwgh 1978/2/2 2485/76

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Veröffentlicht am 02.02.1978
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs4
StVO 1960 §19 Abs7
StVO 1960 §99 Abs3 lita

Rechtssatz

Ob ein Fahrzeuglenker unvermittelt abbremst, ist keine Frage der rechtlichen Beurteilung. "Unvermittelt" heißt soviel wie "plötzlich". Dies festzustellen, bedarf es keiner rechtlichen Erwägungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976002485.X01

Im RIS seit

16.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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