RS Vwgh 1981/2/26 2841/80

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Veröffentlicht am 26.02.1981
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Index

Baurecht - Slbg
L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4 litd
BauPolG Slbg 1973 §16 Abs3
BauRallg implizit
VwGG §42 Abs2 lita
VwGG §42 Abs2 Z1 implizit

Rechtssatz

Nach § 16 Abs 3 Slbg BaupolG ist ein baupolizeilicher Auftrag zulässig, wenn die bauliche Anlage ohne Bewilligung ausgeführt worden ist. Lag eine baubehördliche Bewilligung vor, die nachträglich für nichtig erklärt wurde, ist ein Auftrag nach dieser Gesetzesstelle nicht zulässig.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980002841.X01

Im RIS seit

15.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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