Index
Baurecht - SlbgNorm
AVG §68 Abs4 litdRechtssatz
Nach § 16 Abs 3 Slbg BaupolG ist ein baupolizeilicher Auftrag zulässig, wenn die bauliche Anlage ohne Bewilligung ausgeführt worden ist. Lag eine baubehördliche Bewilligung vor, die nachträglich für nichtig erklärt wurde, ist ein Auftrag nach dieser Gesetzesstelle nicht zulässig.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002841.X01Im RIS seit
15.10.2020Zuletzt aktualisiert am
15.10.2020