TE Bvwg Erkenntnis 2020/6/15 W179 2212885-1

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Veröffentlicht am 15.06.2020
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Entscheidungsdatum

15.06.2020

Norm

GWG 2011 §69 Abs1
GWG 2011 §79
VwGVG §24 Abs1
VwGVG §28 Abs1
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §29 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch


W179 2212885-1/20E

W179 2212886-1/18E

Gekürzte Ausfertigung des am XXXX mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Eduard Hartwig PAULUS über 1.) die Beschwerde der XXXX , vertreten durch Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH und 2.) die Beschwerde der XXXX , vertreten durch Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH, gegen den Bescheid des Vorstands der E-Control Austria vom XXXX , GZ. XXXX , zur Feststellung der Kosten und des Mengengerüsts der XXXX für das Jahr XXXX (GWG 2011), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am heutigen Tag, zu Recht:

SPRUCH

A) Den Beschwerden wird insoweit stattgegeben, als Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides nun lautet wie folgt:

„1. Die den Entgelten zu Grunde liegenden Kosten werden gemäß § 69 Abs. 1 iVm § 79 Abs. 1 GWG 2011 für das Jahr XXXX pro Netzebene (NE) wie folgt festgestellt (in EUR):

i. Kosten der Netzebene 1: € XXXX

ii. Kosten der Netzebene 2: € XXXX

iii. Kosten der Netzebene 3: € XXXX “

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text


Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am XXXX verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil alle Parteien am XXXX auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ausdrücklich verzichtet haben.

Schlagworte

Entgeltfestlegung Feststellungsbescheid gekürzte Ausfertigung Kostenbestimmungsbescheid Kostenbestimmungsbeschluss mündliche Verhandlung mündliche Verkündung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:W179.2212885.1.00

Im RIS seit

14.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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