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UnterrichtNorm
AVG §60Rechtssatz
In der bloßen Behauptung der Richtigkeit einer Beurteilung ist eine den Anforderungen des § 60 AVG entsprechende Begründung der Überprüfung der Leistungsbeurteilung nicht zu erblicken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003420.X06Im RIS seit
14.10.2020Zuletzt aktualisiert am
14.10.2020