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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer – zweiten – Beschwerde gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts mangels LegitimationRechtssatz
Derselbe Akt kann vom selben Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof nur mit einer Beschwerde angefochten werden. Einer zweiten Beschwerde steht der Umstand entgegen, dass mit Einbringung der ersten Beschwerde das Beschwerderecht konsumiert wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Legitimation, RechtsmittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:E2368.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020