RS Vfgh 2020/9/21 E2368/2020

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Veröffentlicht am 21.09.2020
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
VfGG §7 Abs2, §19 Abs3 Z2 lite

Leitsatz

Zurückweisung einer – zweiten – Beschwerde gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts mangels Legitimation

Rechtssatz

Derselbe Akt kann vom selben Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof nur mit einer Beschwerde angefochten werden. Einer zweiten Beschwerde steht der Umstand entgegen, dass mit Einbringung der ersten Beschwerde das Beschwerderecht konsumiert wurde.

Entscheidungstexte

  • E2368/2020
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 21.09.2020 E2368/2020

Schlagworte

VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Legitimation, Rechtsmittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2020:E2368.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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