RS Vwgh 2020/8/27 Ra 2020/21/0291

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Veröffentlicht am 27.08.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §21 Abs7
BFA-VG 2014 §9
B-VG Art133 Abs4
FrPolG 2005 §67 Abs1
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Weist ein Fremder in mehreren europäischen Ländern einschlägige Vormerkungen wegen Eigentumsdelikten auf, musste es für das VwG nicht zweifelhaft sein, dass vom Fremden iSd. § 67 Abs. 1 FrPolG 2005 eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr ausgeht, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210291.L01

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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