Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §11Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/19/0454 B 1. März 2018 RS 1Stammrechtssatz
Werden Verfahrensmängel - wie Ermittlungs- und Begründungsmängel hinsichtlich der Annahme von innerstaatlichen Fluchtalternativen - als Zulassungsgründe ins Treffen geführt, so muss auch schon in der abgesonderten Zulässigkeitsbegründung die Relevanz dieser Verfahrensmängel, weshalb also bei Vermeidung des Verfahrensmangels in der Sache ein anderes, für den Revisionswerber günstigeres Ergebnis hätte erzielt werden können, dargetan werden (vgl. VwGH 8.8.2017, Ra 2017/19/0170, mwN). Dies setzt voraus, dass - auf das Wesentliche zusammengefasst - jene Tatsachen dargestellt werden, die sich bei Vermeidung des Verfahrensfehlers als erwiesen ergeben hätten. Die bloße Rechtsbehauptung, es hätte sich das Fehlen einer innerstaatlichen Fluchtalternative herausgestellt, genügt dem nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020190221.L01Im RIS seit
12.10.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020