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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Dem Revisionswerber steht hinsichtlich jener sich aus dem amtsärztlichen Gutachten ergebenden Einschränkungen der Lenkberechtigung, die - wie etwa eine Befristung derselben - nach der erfolgreichen Absolvierung der Fahrprüfung und der Aushändigung des vorläufigen Führerscheines fortbestehen (§ 13 Abs. 1 erster Satz FSG 1997), die Bekämpfung im Wege des im 4. Satz dieser Bestimmung (ausdrücklich) vorgesehenen Feststellungsbegehrens zu (vgl. VwGH 11.11.2015, Ra 2015/11/0072, dort Pkt. 4.1.).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020110115.L02Im RIS seit
12.10.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020