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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litdRechtssatz
Das Erkenntnis vom 30. April 2019, Ra 2017/15/0071, behandelt die abgabenrechtliche Einordnung von Miet- oder Leasingverträgen mit Kaufoption. Der Verwaltungsgerichtshof sprach aus, dass es entscheidend darauf ankommt, ob der Mieter oder Leasingnehmer mit der Überlassung des Mietgegenstandes oder Leasinggutes bereits dessen wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 24 Abs. 1 lit. d BAO wird. Hiefür ist insbesondere von Bedeutung, wer die Chance von Wertsteigerungen und das Risiko von Wertminderungen trägt. Auch ist zu prüfen, ob die Optionsausübung die einzige wirtschaftlich rationale Möglichkeit für den Mieter oder Leasingnehmer darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150146.L06Im RIS seit
12.10.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020