Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.08.2020Norm
BAO §92 Abs1Rechtssatz
Das Fehlen einer Unterschrift auf der mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Ausfertigung begegnet im Hinblick auf die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO keinen Bedenken.
Schlagworte
Finanzrecht; Abgabenbescheid; Lastschriftanzeige; Bescheidspruch; Bescheidqualität;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.753.001.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020