TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/15 W273 2195519-2

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Veröffentlicht am 15.07.2020
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Entscheidungsdatum

15.07.2020

Norm

FPG §88 Abs2a
VwGVG §29 Abs5

Spruch

W273 2195521-2/6E

W273 2195515-2/6E

W273 2195519-2/6E

W273 2195497-2/6E

Gekürzte Ausfertigung des am 23.06.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Isabel FUNK-LEISCH über die Beschwerde von 1. XXXX , geb. XXXX , 2. XXXX , geb. XXXX , vertreten durch XXXX , 3. XXXX , geb. XXXX , vertreten durch XXXX , 4. XXXX , geb. XXXX , vertreten durch XXXX , alle StA. AFGHANISTAN, alle vertreten durch: Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Außenstelle Wien, 1. vom XXXX , Zl. XXXX , 2. vom XXXX , Zl. XXXX , 3. vom XXXX , Zl. XXXX , 4. vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß § 88 Abs. 2a FPG als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 23.06.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigte innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde sowie auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführenden Parteien am 23.06.2020 ausdrücklich verzichtet wurde.

Schlagworte

Fremdenpass gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:W273.2195519.2.00

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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