RS Lvwg 2020/7/31 LVwG-S-1210/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.07.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

31.07.2020

Norm

UVPG 2000 §45 Z2 lita
VStG 1991 §44a
StGB §33 Abs1 Z2
StGB §71

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH sind bei einem Dauerdelikt nicht nur der Anfang, sondern auch das Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des Bescheides anzuführen.

Schlagworte

Umweltrecht; Umweltverträglichkeit; Rodung; Genehmigungspflicht; Verwaltungsstrafe; Dauerdelikt; Tatzeit; Erschwerungsgrund; gleiche schädliche Neigung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.1210.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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