Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
31.07.2020Norm
UVPG 2000 §45 Z2 litaRechtssatz
Nach der stRsp des VwGH sind bei einem Dauerdelikt nicht nur der Anfang, sondern auch das Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des Bescheides anzuführen.
Schlagworte
Umweltrecht; Umweltverträglichkeit; Rodung; Genehmigungspflicht; Verwaltungsstrafe; Dauerdelikt; Tatzeit; Erschwerungsgrund; gleiche schädliche Neigung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.1210.001.2019Zuletzt aktualisiert am
08.10.2020