Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.08.2020Norm
NAG 2005 §11Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob ausreichende Unterhaltsmittel für den zuziehenden Drittstaatsangehörigen vorliegen, ist das Einkommen des zusammenführenden Familienangehörigen iSd § 293 ASVG heranzuziehen.
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Familienzusammenführung; Quotenplatz; Einkünfte; Einkommen; Sprachnachweis;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.117.001.2020Zuletzt aktualisiert am
09.10.2020