TE Bvwg Erkenntnis 2020/6/23 W257 2156478-1

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Veröffentlicht am 23.06.2020
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Entscheidungsdatum

23.06.2020

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
VwGVG §29 Abs5

Spruch


W257 2156474-1/14E
W257 2156482-1/10E
W257 2156475-1/14E
W257 2156486-1/10E
W257 2156478-1/10E

Gekürzte Ausfertigung des am 25.05.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Herbert MANTLER, MBA, als Einzelrichter über die Beschwerden von

Ho Gz.:

W 257…

Name

Abkürzung im Verfahren

Geburtsdatum

IFA-Zahl

2156474-1

XXXX

(BF1) Vater

XXXX

XXXX

2156482-1

XXXX

(BF2) Mutter

XXXX

XXXX

2156475-1

XXXX

(BF3) Tochter

XXXX

XXXX

2156486-1

XXXX

(BF4) Tochter, mj.

XXXX alias XXXX

XXXX

2156478-1

XXXX

(BF5) Sohn,

XXXX alias XXXX

XXXX

alle StA. Afghanistan, alle vertreten durch Diakonie als ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.04.2017, obige Zahlen betreffen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am heutigen Tag zu Recht erkannt:

A) Betreffend BF3:

I. Der Beschwerde wird stattgegeben und ihr gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.

II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass ihr damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B) Betreffend BF1, BF2 BF4 und BF5:

I. Den Beschwerden wird stattgegeben und ihnen gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status in Verbindung mit § 34 Abs. 2 AsylG 2005 des/der Asylberechtigten zuerkannt.

II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass ihnen damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

C) Betreffend alle BF:

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 25.05.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei am 25.05.2020 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Asylgewährung von Familienangehörigen Familienverfahren Flüchtlingseigenschaft gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:W257.2156478.1.00

Im RIS seit

07.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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