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DienstrechtNorm
AVG §52Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1436/67 E 23. April 1968 RS 2Stammrechtssatz
Zur Beurteilung gesundheitlicher Störungen im Zusammenhang mit der Dienstunfähigkeit eines Beamten ist der der Behörde beigegebene Amtssachverständige vor allem berufen.
Schlagworte
Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000370.X01Im RIS seit
08.10.2020Zuletzt aktualisiert am
08.10.2020