Index
L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AVG §37Rechtssatz
Bei der Auslegung des Begriffes der Erwerbsunfähigkeit iSd § 76 Abs. 9 Z 3 iVm Abs. 10 NÖ DPL 1972 handelt es sich um eine Rechtsfrage; die Behörde hat auf Grundlage entsprechender Sachverständigengutachten eine Auseinandersetzung mit dem gesamten Leidenszustand im Hinblick auf die abstrakte Eingliederungsmöglichkeit in den Arbeitsprozess vorzunehmen (vgl. VwGH 15.10.2003, 2001/12/0236). Die Erwerbsfähigkeit setzt jedenfalls eine im Arbeitsleben grundsätzlich notwendige gesundheitlich durchgehende Einsatzfähigkeit des Beamten voraus. Hiebei ist weiters zu berücksichtigen, ob die Einsatzfähigkeit auch im Hinblick auf die üblichen Erfordernisse in der Arbeitswelt (z.B. Einhaltung der Arbeitszeit oder Fähigkeit zur Selbstorganisation) noch gegeben ist (vgl. VwGH 20.2.2002, 2000/12/0058, und 26.6.2002, 2000/12/0079). Dabei sind auch die zu erwartenden Krankenstände erheblich.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120084.L01Im RIS seit
07.10.2020Zuletzt aktualisiert am
07.10.2020