RS OGH 2020/7/2 10Bs158/20s

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Veröffentlicht am 02.07.2020
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Norm

StGB §153d Abs1

Rechtssatz

Der Schutzzweck des § 153d Abs 1 StGB ist nicht auf inländische Rechtsgüter beschränkt, nachdem er nicht ausschließlich Vermögensinteressen der österreichischen Sozialversicherungsträger schützt. § 153d StGB zielt vielmehr auf den Schutz vor volkswirtschaftlichen Schäden und Wettbewerbsverzerrungen, die aus dem Missbrauch des Sozialsystems resultieren, ab.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2020:RG0000181

Im RIS seit

06.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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