Norm
StGB §15Rechtssatz
Das Stadium einer straflosen Vorbereitungshandlung wird jedenfalls überschritten, wenn der Täter, der zum Abschluss von Kreditverträgen im Namen einer Bank befugt ist, in Kenntnis der Kreditunwürdigkeit der potentiellen Kreditnehmer und der Vorlage gefälschter oder inhaltlich unrichtiger Unterlagen falsche Daten in das bankinterne EDV?System einspeist, um die automatisierte Erstellung der Kreditverträge und im unmittelbaren Anschluss daran deren Unterfertigung durch die Kreditnehmer zu erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133238Im RIS seit
05.10.2020Zuletzt aktualisiert am
05.10.2020