Norm
SMG §28 Abs1Rechtssatz
Eine gesetzliche Wertung dahin, dass mit dem Verfolgungshindernis des „ne bis in idem“ (§ 17 Abs 1 StPO, Art 4 des 7. ZPMRK) in Bezug auf eine ursprünglich verdrängende strafbare Handlung nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 3 SMG auch die Verfolgung und Bestrafung der ursprünglich verdrängten nach § 28 Abs 1 und 2 SMG ausgeschlossen sein soll, ist nicht auszumachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133237Im RIS seit
05.10.2020Zuletzt aktualisiert am
05.10.2020