Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
18.02.2020Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs1Rechtssatz
Der gegen die Beschwerdeführer im Straferkenntnis einzig und allein erhobene Vorwurf, dass sie ihrer Verpflichtung nach § 26 Abs. 6 AuslBG nicht nachgekommen seien, stellt keine Verwaltungsübertretung dar.
Schlagworte
Ausländerbeschäftigung; Beschäftigungsbewilligung; Berechtigung; Meldepflicht; NachweispflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.041.078.16165.2018Zuletzt aktualisiert am
28.09.2020