RS Lvwg 2020/8/31 VGW-031/051/8119/2019

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Veröffentlicht am 31.08.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

31.08.2020

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG §81 Abs1

Rechtssatz

Bereits dadurch, dass jemand sich im Zuge eines sogenannten Platzsturmes einer - ohne besondere Aggressionshandlungen setzenden - Fangruppe angeschlossen hat, die von den Ordnern weitgehend ungehindert bis zur Höhe des gegenüberliegenden Strafraumes vorgerückt ist, wird der objektive und subjektive Tatbestand einer Übertretung des § 81 Abs. 1 SPG erfüllt.

Schlagworte

Ordnungsstörung; Fehlverhalten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.031.051.8119.2019

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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