Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.07.2020Norm
BAO §92 Abs1Rechtssatz
Eine Mahnung kann keinen Bescheid darstellen und keine Zahlungsverpflichtung zur Abgabenentrichtung begründen. Eine solche Zahlungsverpflichtung kann nur mit einem gesonderten Abgabenbescheid begründet werden.
Schlagworte
Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Seuchenvorsorgeabgabe; Verfahrensrecht; Bescheid; Mahnschreiben; Zahlungsverpflichtung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.717.001.2020Zuletzt aktualisiert am
02.10.2020