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36/01 WirtschaftstreuhänderNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenLeitsatz
Zurückweisung einer unionsrechtlichen Staatshaftungsklage gegen den Bund betreffend die – hier nicht unter den Versicherungsschutz fallende – berufliche Tätigkeit als Treuhänder mangels Darlegung eines offenkundigen Verstoßes des OGH gegen UnionsrechtRechtssatz
Die vorliegenden Klagebehauptungen vermögen eine Zuständigkeit des VfGH für die Geltendmachung eines unionsrechtlich begründeten Staatshaftungsanspruches, abgeleitet aus einem rechtswidrigen Verhalten des OGH, nicht zu begründen: Die klagende Partei behauptet zwar einen die Staatshaftung auslösenden Verstoß des OGH gegen das Unionsrecht, zeigt diesen Verstoß jedoch nicht nachvollziehbar auf. Es ist dem VfGH anhand des Klagevorbringens nicht erkennbar, in welcher Hinsicht die relevierte Rechtsauffassung des OGH betreffend das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Handlungsweise unter Nichtbeachtung von oder im Widerspruch zu Unionsrecht erfolgte, zumal die klagende Partei nicht darlegt, ob und inwieweit ein (offenkundiger) Verstoß gegen Unionsrecht vorliegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, Staatshaftung, EU-Recht, WirtschaftstreuhänderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:A38.2020Zuletzt aktualisiert am
01.10.2020