RS Vwgh 1973/12/14 0571/73

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Veröffentlicht am 14.12.1973
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Sozialversicherung - ASVG - AlVG
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §460 Abs1

Rechtssatz

Die gem § 460 Abs 1 ASVG bei der Erstellung des Dienstpostenplanes zu beachtende Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Lage kann nur unter Beachtung des Grundsatzes der auf jeden Fall gebotenen Sparsamkeit verstanden werden. Sie kann daher keinesfalls so weit gehen, dass bei günstiger wirtschaftlicher Lage im Personalwesen in einem mit dem Gebot der Sparsamkeit nicht im Einklang stehenden Ausmaß für die Dienstnehmer günstiger geplant wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000571.X03

Im RIS seit

05.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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