RS Vwgh 1973/12/14 0571/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1973
beobachten
merken

Index

Sozialversicherung - ASVG - AlVG
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §449 Abs1

Rechtssatz

Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 449 Abs 1 letzter Satz ASVG bestehen keine Bedenken. Diese Gesetzesbestimmung wäre selbst dann nicht verfassungswidrig, wenn dem von den Verwaltungskörpern beschlossenen Dienstpostenplan Verordnungscharakter zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000571.X02

Im RIS seit

05.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten