RS Vwgh 1982/3/30 81/11/0080

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Veröffentlicht am 30.03.1982
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Index

Arbeitsrecht - AZG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1320/79 E 28. Oktober 1980 VwSlg 10272 A/1980 RS 8

Stammrechtssatz

Bei zunehmendem Betriebsumfang ist es Pflicht des Unternehmers, der naturgemäß persönlich nicht mehr sämtlichen Überwachungsaufgaben nachkommen kann, durch ein ausreichend dichtes und zulänglich organisiertes Netz von ihrerseits wieder überwachten Aufsichtsorganen dafür zu sorgen, dass die im Unternehmen von den Beschäftigten zu beachtenden Vorschriften diesen nicht nur bekannt sind, sondern auch tatsächlich im Einzelfall eingehalten werden (Hinweis E 9.10.1979, 2762/78).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981110080.X05

Im RIS seit

30.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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